Schulnotebooks - Reparatur

Wenn das Notebook oder Zubehör defekt ist, reichen Sie den Garantiefall bzw. den Reparaturwunsch bitte im Serviceportal ein.

 

Nach der Bekanntgabe Ihres Garantiefalls wird der Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch vom Lieferanten geprüft. Wenn es sich um einen Garantiefall handelt, wird die Reparatur vom Lieferanten ohne weitere Kosten für Sie durchgeführt. Darüber hinaus können kostenpflichtige Reparaturen für selbstverschuldete Schäden angefragt werden.

 

Sollten Sie ein Gerät einschicken und der Lieferant stellt fest, dass es sich bei dem Schaden um keinen Garantiefall handelt, kann dieser auch Kosten für den Versand sowie die Beurteilung des Schadens verrechnen.